AGB - Allgemeine Mietbedingungen der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erlebnis-Draisine

AGB - Allgemeine Mietbedingungen der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH

  1. Zustandekommen des Vertrages
    1.1. Mit der Anfrage/Anmeldung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen für Draisinenfahrten & Veranstaltungen der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH an.
    1.2. Der Vertrag kommt bei Bezahlung/Anzahlung des Angebotes durch den Kunden zustande. Eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nur auf besonderen Wunsch.
    1.3. Mit seiner Draisinenfahrt trägt der Kunde zum Erhalt des Denkmals der Kanonenbahn, einschließlich seiner vielen Kunstbauten, bei.

  2. Bezahlung
    2.1. Bei einer Buchung von mehr als drei Draisinen hat der Kunde eine Anzahlung i.H.v. 20% des vereinbarten Gesamtpreises zu entrichten. Der Veranstalter prüft mit Zahlungseingang unverzüglich, ob die Buchung zustande kommen kann und erstattet die Zahlung unverzüglich zurück, falls die Buchung aus wichtigem Grund zurückgewiesen werden muss.
    2.2. Die Restzahlung wird spätestens vor der Veranstaltung am Veranstaltungstag fällig, wenn der Kunde seine Schlussrechnung bekommt. Diese ist dann sofort zur Zahlung in bar oder per Überweisung fällig.
    2.3. Die Herausgabe der Draisinen erfolgt nur gegen eine Kaution in Höhe von 10,- €uro pro Drasine.

  3. Leistung
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot des Veranstalters.

  4. Altersbestimmungen
    Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Eltern haften für Ihre Kinder.

  5. Rücktritt des Kunden
    5.1. Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt der Anspruch der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH auf Zahlung des Mietpreises bestehen.
    5.2. Bei der Erstattung des Mietpreises werden folgende Stornierungsgebühren einbehalten:
    – 20% des Mietpreises bei Rücktritt bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin
    – 50% des Mietpreises bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin
    – 75% des Mietpreises bei Rücktritt bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin und
    – 100% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb von 2 Tagen vor Veranstaltungstermin.
    5.3. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Für die Fristberechnung ist der Eingang des Schriftstücks bei der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH maßgebend.
    5.4. Der Kunde hat das Recht, dass an Stelle seiner Person ein Dritter seiner Wahl die Veranstaltung antritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
    5.5. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Erstkunde dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Fahrpreis.

  6. Aufhebung des Mietvertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.
    Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Mietvertrag kündigen. Der Kunde erhält in solchen Fällen das Endgeld für die Veranstaltung zurück. Witterungsgründe sind hierbei jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

  7. Aufhebung des Mietvertrages aus Witterungsgründen
    Generell gilt, dass eine Veranstaltung nicht aufgrund angekündigter oder tatsächlicher schlechter Witterung abgesagt werden kann. Bitte denken Sie daher an geeigneten Sonnen- oder Regenschutz!
    Der Veranstalter bemüht sich, im konkreten Einzelfall durch Umstellen des Tagesprogramms oder mit Alternativangeboten eine allseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Für den Fall, dass allerdings durch die Wetterlage eine unzumutbare Gefahr für den Kunden ausgeht, kann die Veranstaltung absagt oder auf einen anderen Termin verschoben werden. Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall zurückgezahlt oder übertragen.

  8. Mitwirkungspflicht
    Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben und/oder von seinem Personal auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Fahrzeugen und/oder der Fahrstrecke.

  9. Änderung der Teilnehmerzahl
    Generell gilt, dass Abweichungen von der ursprüngliche avisierten Personenzahl umgehend zu melden sind, damit nicht unnötig Fahrzeuge vorgehalten werden, die später nicht zum Einsatz kommen. Bis eine Woche vor Veranstaltungstermin teilt der Kunde die endgültige Personenzahl mit. Für danach eingehende Absagen einzelner Personen oder Draisinen wird ein Stornoentgelt in Höhe von 100 % des vereinbarten Fahrpreises und der gebuchten Zusatzleistungen fällig.

  10. Übergabe und Rückgabe der Mietsache
    10.1. Der Kunde erhält die Mietsache nach einer vorherigen Einweisung in deren Gebrauch übergeben. Die Übergabe kann verweigert werden, wenn der Kunde nicht an der Einweisung teilnimmt und die Kenntnisnahme der Gebrauchs- und Verhaltensregeln nicht schriftlich bestätigt.
    10.2. Am Mietgegenstand bei Übergabe sichtbare Mängel sind im Übergabeprotokoll zu vermerken, ansonsten gilt die Sache als mangelfrei übergeben.
    10.3. Die Mietsache ist in dem übernommenen Zustand bei Ablauf der Mietzeit zurückzugeben.

  11. Verhaltensregeln/Einweisung/Sicherheit
    11.1. Vor Übergabe des Fahrzeuges findet eine Einweisung statt. Dabei werden auch die zu beachtenden Verhaltensregeln erläutert. Die Kenntnisnahme der Verhaltensregeln ist vom Kunden durch den Mietvertrag schriftlich zu bestätigen.
    11.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache nur gemäß der Verhaltensregeln zu nutzen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln berechtigt der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Mietpreis ist in diesen Fällen vollständig zu entrichten. Ein Erstattungsanspruch des Kunden besteht im Falle der fristlosen Kündigung aus diesem Grunde nicht.

  12. Aufsichtspflicht, Personenschäden
    12.1. Unsere Tourbegleitung übernimmt nicht die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer. Der Kunde ist dazu verpflichtet, ausreichend Aufsichtspersonal mitzubringen, um auf jedem Fahrzeug mindestens eine volljährige und verantwortliche Person stellen zu können.
    12.2. Im Falle von aufgetretenen Personenschäden hat der Geschädigte unverzüglich einen Schadensbericht zu erstellen, in dem der Unfallhergang, die Art des Schadens und die am Unfall beteiligten Personen aufgeführt sind. Personenschäden, die ohne schriftlichen Unfallbericht oder erst nach mehr als 24 Stunden seit Unfallhergang gemeldet werden, sind generell von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

  13. Gewährleistung/Haftung/Verjährung
    13.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Geräte nicht mit Fehlern behaftet sind. Dabei haftet die Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH lediglich soweit ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Die verschuldensunabhängige Haftung wird ausgeschlossen.
    13.2. Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf das dreifache der Miete beschränkt.
    13.3. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Beendigung des Mietverhältnisses.
    13.4. Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände übernimmt die Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH keine Haftung.
    13.5. Die Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH haftet nicht für vermittelte Leistungen Dritter, die nicht Gegenstand dieses Vertrags sind (z.B. Gastronomie, Stadtführung usw.).
    13.6. Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht für die Mietsache während des Mietzeitraumes und haftet für Beschädigungen sowie den Verlust der Geräte und einzelner Geräteteile sowie des Zubehörs. Für Beschädigungen durch Dritte oder in Folge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
    13.7. Die Nutzung der Fahrgeräte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

  14. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht.

  15. Gerichtsstand
    Als Gerichtstand ist Mühlhausen/Thüringen vereinbart.

    Lengenfeld unterm Stein, den 1.4.2010